Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben?
Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen eines ausländischen Unternehmens erhebt der indische Staat eine Quellensteuer (die sog. Tax Deduction at Source (TDS) oder auch Withholding Tax).
Für welche Leistungen wird die Quellensteuer abgezogen?
Indien erhebt die Quellensteuer auf Zahlungen für Dienstleistungen, Lizenzen und Zinsen, die an ausländische Unternehmen getätigt werden. Im Falle eines reinen Warengeschäftes wird die Quellensteuer nicht fällig.
Wie wird die Quellensteuer abgeführt?
Der Einbehalt und die Abführung der Steuer an den indischen Fiskus erfolgt durch den Zahlungsleistenden. Steuerschuldner ist aber weiterhin der Empfänger der Zahlung, daher erfolgt die Zahlung an den Empfänger nur zu dem um die einbehaltene Steuer gekürzten Betrag.
Kann die Zahlungspflicht umgangen werden?
Es ist möglich, den Rechnungsbetrag auf der Rechnung netto anzugeben (Hinweis auf der Rechnung „net of tax“), so dass nicht der ausländische Zahlungsempfänger, sondern der indische Auftraggeber die Steuerschuld tragen muss. Damit entstehen jedoch dem Auftraggeber zusätzliche Kosten in Höhe von circa 25 Prozent des Rechnungsbetrages, die dieser nicht ohne weiteres akzeptieren wird.
Wie hoch sind die Steuersätze?
Der Abzug der Quellensteuer liegt bei Dienstleistungen 10 %, Lizenzgebühren 10 %, Zinsen 10 %
Was ist eine PAN – Permanent Account Number?
Eine PAN ist eine indische Steuernummer, die bei der indischen Steuerbehörde beantragt werden muss. Nach Erteilung der Permanent Account Number durch die indische Steuerbehörde erhalten Sie erst eine Nachricht per Email und dann die PAN-Karte per Post (siehe Bild).
Warum muss ein deutsches Unternehmen eine Permanent Account Number beantragen?
Im Zusammenhang mit der Erhebung von Quellensteuern auf Zahlungen an ausländische Unternehmen gelten seit dem 1. April 2010 wichtige Neuerungen. Seither müssen ausländische Unternehmen, die quellensteuerpflichtige Zahlungen aus Indien erhalten, dem Zahlungsleistenden ihre Permanent Account Number (PAN) mitteilen, damit die Beschränkung der Quellensteuer auf zehn Prozent entsprechend dem deutsch-indischen Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung findet. Wenn keine PAN angegeben wird, ist der Zahlungsleistende nach der gesetzlichen Neuregelung dazu verpflichtet, min. 20% der Zahlung einzubehalten und abzuführen. In Deutschland können jedoch lediglich 10% auf die Körperschaftssteuer angerechnet werden, so dass die restlichen 10% nicht steuerlich geltend gemacht werden können.
Muss eine PAN auch für Selbstständige bzw. Privatpersonen beantragt werden?
Sollten Sie als Selbstständiger oder als Privatperson Dienstleistungen nach Indien verkaufen, sind diese ebenfalls Quellensteuerpflichtig. Hier ist ebenfalls eine PAN zu beantragen um die Quellensteuer auf 10 % zu limitieren.
Wo kann die PAN beantragt werden?
Bei uns. Bitte klicken Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen nicht in unserer Servicepauschale inbegriffen sind.
Wo gebe ich meine PAN an?
Die Permanent Account Number sollten Sie nach Erhalt umgehend an die indischen Kunden weitergeben. Des Weiteren empfiehlt sich die Nennung der PAN auf jeder Rechnung, die nach Indien geschickt wird.
Bekommt mein Unternehmen die Quellensteuer in Deutschland erstattet?
Die in Indien gezahlte Quellensteuer kann bei der deutschen Körperschaftssteuererklärung auf die entsprechenden indischen Einkünfte angerechnet werden. Der indische Zahlungsleistende ist dazu verpflichtet, die Quellensteuer direkt einzubehalten und abzuführen. Dafür erhält er von der indischen Steuerbehörde eine Bescheinigung (Form 16a), die der deutsche Zahlungsempfänger in Deutschland bei der Steuererklärung einreichen kann. Achtung: Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Indien ist der Höchstsatz der Quellensteuer auf 10% festgelegt, obwohl der nationale Quellensteuersatz je nach Art der Dienstleistung zwischen zehn und 20 Prozent liegt
Welche Verpflichtungen bestehen wenn eine PAN beantragt wurde?
• Steuererklärungspflicht: Nach indischem Recht muss theoretisch jedes Unternehmen, welches in Indien Einkommen generiert, in Indien eine Einkommenssteuererklärung abgeben, auch dann wenn bereits alle anfallenden Steuern gezahlt worden sind. Praktisch wurde dies in der Regel von ausländischen Firmen ignoriert. Durch die steuerliche Registrierung in Indien werden ausländische Firmen für das indische Finanzamt sichtbar, so dass die Steuererklärung eingefordert werden kann.
• Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei internen Verrechnungspreisen: Werden Leistungen innerhalb von miteinander verbunden Gesellschaften (z.B. zwischen Mutterhaus und Tochterunternehmen oder zwischen Unternehmen des gleichen Konzerns) ausgetauscht, müssen die dafür in Rechnung gestellten Transferpreise mit üblichen Marktpreisen vergleichbar sein als handele es sich um voneinander unabhängige Unternehmen. Dies muss durch einen indischen Wirtschaftsprüfer zertifiziert werden.
• Abgesehen davon müssen Buchhaltungsvorschriften und die Pflicht zur Steuerprüfung eingehalten werden. Ob dies auch für ausländische Firmen gilt, die keine anderweitige steuerliche Präsenz in Indien haben, ist jedoch nicht sicher.
Wie lange gilt die PAN?
Die Gültigkeit der PAN ist nicht limitiert.